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Julian Ulrich
Administrator

Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 1130
Wohnort: Wien
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Verfasst am:
21.12.2004, 19:26 |
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Hallo,
Mir ist gerade aufgefallen, google linkt auf der Startseite nicht auf ein Impressum.
Tsts die gehen aber nicht mit gutem Beispiel voran.
Wenn das alle Anfänger nachmachen würden... |
Zuletzt bearbeitet von Julian Ulrich am 26.12.2004, 01:46, insgesamt 2-mal bearbeitet |
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ganymed
Anmeldungsdatum: 29.11.2004
Beiträge: 127
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Verfasst am:
21.12.2004, 22:02 |
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Das Impressum von Google ist aber immerhin noch mit 2 Klicks zu erreichen.
Gibts ein Gesetz, das einen Link zum Impressum auf der Startseite vorschreibt? |
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Zuletzt bearbeitet von ganymed am 30.12.2004, 10:02, insgesamt einmal bearbeitet |
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Julian Ulrich
Administrator

Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 1130
Wohnort: Wien
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Verfasst am:
21.12.2004, 22:15 |
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Ich habe darüber gehört, werde mich aber genauer erkunden.
Wäre echt lustig, wenn google deshalb abgemahnt würde
Nur denke ich, kommt niemand auf diese Idee.
Mir ist das selber erst gerade zufällig eingefallen. |
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ganymed
Anmeldungsdatum: 29.11.2004
Beiträge: 127
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Verfasst am:
21.12.2004, 22:24 |
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Nein sowas gibts nicht, fände ich auch lächerlich.
Die Informationen müssen nach dem Wortlaut des Gesetzes leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Eine explizite Bezeichnung der Pflichtangaben als "Impressum" oder "Anbieterkennzeichnung nach § 6 TDG" ist daher nicht erforderlich. |
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Zuletzt bearbeitet von ganymed am 30.12.2004, 10:03, insgesamt einmal bearbeitet |
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Julian Ulrich
Administrator

Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 1130
Wohnort: Wien
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Verfasst am:
21.12.2004, 22:25 |
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Danke dir für die Klarstellung. Geht man nach dieser Definition lässt sich das natürlich wie beliebt auslegen.
Denn: Wer entscheidet, was leicht erkennbar ist bzw. leicht erreichbar? |
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ganymed
Anmeldungsdatum: 29.11.2004
Beiträge: 127
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Verfasst am:
21.12.2004, 22:33 |
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Da hast du recht. Aber das ist mit den meisten Gesetzestexten so. Die werden absichtlich sehr abstrakt gehalten, um eine breite Palette konkreter Rechtsfälle abzudecken.
Aber das ist ein anderes Thema... |
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Michi_wien
Anmeldungsdatum: 12.10.2004
Beiträge: 122
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Verfasst am:
22.12.2004, 17:58 |
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Ich habe ein 3 Seiten die von verschiedenen Gütezeichenanbietern überprüft sind (Österreich und Deutschland).
Hier sitzen tlws. Anwälte in den Kremien bezüglich der AGB´s, Anbieterkennung udgl und hier wird davon ausgegangen dass:
.) Impressum ist Pflicht (na no na)
.) Das Impressum ist mit maximal 2 Klicks von der Startseite aus zu erreichen
und muss das Wort Impressum od. Anbieterkennung od. Kontakt od. Firmenübersicht-oderBeschreibung oder Kontaktmöglichkeit enthalten.
Wie ganymed schon richtig sagte..... sehr abstrakt die Gesetzeslage und wieviel Klicks jetzt auch immer wird dann eh XX mal durchjudiziert.
Ich sehe eigentlich auch kein Problem für einen "offiziellen" Anbieter, dass ein Gesetz kommt mit "von der Startseite aus mit einem Klick erreichbar", denn bei manchen Firmen / Seiten ist es schon sehr mühsam, das Impressum zu finden.
****** alle hier abgegebenen Informationen sind rein persönliche Meinungen und Äußerungen |
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Julian Ulrich
Administrator

Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 1130
Wohnort: Wien
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Verfasst am:
24.12.2004, 13:16 |
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ganymed
Anmeldungsdatum: 29.11.2004
Beiträge: 127
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Verfasst am:
24.12.2004, 14:57 |
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Dass du soweit vorne in den SERPs stehst oder dass Google ein Impressum hat?  |
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Julian Ulrich
Administrator

Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 1130
Wohnort: Wien
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Verfasst am:
24.12.2004, 16:43 |
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Beides  |
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